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Pressemitteilung

Bürgerbegehren gegen die Verlegung der Umgehungs-Trasse abgelehnt

Das Bürgerbegehren "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst" wurde aus juristischen Gründen abgelehnt. Hat die Interessengemeinschaft "Stoppt den Flächenfraß" einen Fehler gemacht? Das lassen wir klären.

Die Frage beim Bürgerbegehren, das 1920 Bürgerinnen und Bürger in Pfaffenhofen unterschrieben haben, lautet: "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassenführung für die Südumgehung bei seinen Beschluss vom 23.10 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungsgebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?"
Suggeriert die Formulierung unserer Frage eine rechtliche Bindung?

Wir haben eine faktische Lage dargestellt: Der Stadtrat kann faktisch die Durchschneidung des Schindlhauser Forsts verhindern. Ohne Schwierigkeiten. Wenn er will.
Aber er will nicht. Er will lieber ein riesiges Industrie- und Gewerbegebiet Kuglhof2 bauen und deswegen soll die Straße durch den Schindelhauser Forst gehen. Und der Stadtrat will den Bürgerentscheid darüber verhindern. Deshalb setzt er auf juristische Spitzfindigkeiten.
Die Interessengemeinschaft "Stoppt den Flächenfraß" wird sich jetzt juristisch beraten lassen und wenn möglich Rechtsmittel einlegen.

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